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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen und/oder Leistungen, unabhängig von deren rechtlichen Einordnung („Miete“), von

Trailer Vermietung Rebel Racoon, Inh. Bernhard Grund,

Pfeffermminzweg 17, 71334 Waiblingen

Die Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gelten ausschließlich, es sei denn der Auftragnehmer hat der Geltung anderer Geschäftsbedingungen ausdrücklich zugestimmt. Die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter („Fremdbedingungen“) finden keine Anwendung, auch wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Auftragnehmer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Fremdbedingungen enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Fremdbedingungen.

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$ 2 Vertragsschluss, Vertragsänderungen

Alle Angebote des Auftragnehmers für den Abschluss eines Mietvertrags kann der Auftraggeber, soweit sie nicht ausdrücklich als unverbindlich gekennzeichnet sind, innerhalb von 10 Tagen nach Zugang annehmen, soweit nicht eine kürzere Annahmefrist angegeben worden ist.

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$ 3 Preise, Zahlung

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die im Vertrag enthalten und weitere auf seinen Wunsch in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise (siehe Preisliste) des Auftragnehmers zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Auftraggeber direkt oder über den Auftragnehmer beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von dem Auftragnehmer verauslagt werden. Mit Auftragserteilung sind die Mietkosten für eine feste Buchung im Voraus zu bezahlen, die Mietrechnung ist 3 Wochen vor Mietbeging fällig, sonst besteht kein Recht auf die Buchung.

2. Sonderregelung: Bezahlung bei Abholung, nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch Rebel-Racoon. Schlussrechnungen sind sofort fällig und innerhalb von 10 Tage nach Rechnungserhalt zu bezahlen. Anzahlungen werden in der Schlussrechnung berücksichtigt. Skonto kann nicht gewährt werden.

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§ 4 Rücktritt, Stornierung des Auftraggebers

1.Ein Rücktritt des Auftraggebers von dem mit dem Auftragnehmer geschlossenen Mietsvertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn der Auftragnehmer der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung haben in Textform zu erfolgen.

2. Die Stornokosten sind folgendermaßen gestaffelt

a. Für Stornierung bis einschließlich zu dem Tag, der 4 Wochen vor der Mietbeging liegt, hat der Auftraggeber 35% des Auftragswert zu bezahlen.

b. Für Stornierung bis einschließlich zu dem Tag, der 3 Wochen vor der Mietbeging liegt, hat der Auftraggeber 50% des Auftragswert zu bezahlen.

c. Für Stornierung bis einschließlich zu dem Tag, der 2 Wochen vor der Mietbeging liegt, hat der Auftraggeber 100% des Auftragswert zu bezahlen.

1. Sofern vereinbart wurde, dass der Auftraggeber innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist der Auftragnehmer in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

2. Die Ausübung eines Rücktrittsrechts schließt die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht aus.

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§ 5 Haftung

1. Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund durch den Vermieter ausgeschlossen.

2. Der Auftraggeber haftet auf Schadensersatz bei Vorsatz; bei grober Fahrlässigkeit; bei Mängeln, die der Mieter arglistig verschwiegen, an Personen- oder Sachschäden

3. Der Auftraggeber haftet für Schäden die er, oder durch dritte verursacht werden, das Fahrzeug ist über eine Hänger-Haftpflicht durch Rebel-Racoon versichert, Angehängte Fahrzeuge, sind zusätzlich über das Zugfahrzeug versichert.

4. Die Fahrzeuge werden gereinigt und Übergabeprotokoll übergeben und sind auch in einwandfreiem Zustand und gereinigt zurückzugeben.

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§ 6 Schlussbestimmungen

1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.

2. Soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne der §§ 1 ff. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag einschließlich der Wirksamkeit des Vertrages der Sitz des Auftragnehmers.

3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden oder Lücken enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Bedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten

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